DSGVO Art. 28 — Auftragsverarbeiter

Art. 28 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, nur mit Auftragsverarbeitern zu arbeiten, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Causa AI tritt als Auftragsverarbeiter auf und schließt mit jedem Kunden einen AVV nach Art. 28 DSGVO.

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